Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstes
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsabschluss
- Vertragsgegenstand
- Rechtegewährung bei einem Vertrag über die Lieferung von Software
- Rechtegewährung bei einem Vertrag über die vorübergehende Bereitstellung von Software
- Pflichten des Kunden
- Widerrufsrecht
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Liefer- und Versandbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung für Verträge gemäß Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c)
- Gewährleistung für Verträge gemäß Ziff. 3.3 b)
- „100% Geld-zurück-Garantie“ Garantiebedingungen
- Haftung für andere Pflichtverletzungen
- Einlösung von Aktionsgutscheinen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen DIGITAL ALL KEYS gelten für alle Verträge des Verkäufers und eines Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf, die Lieferung und die vorübergehende Bereitstellung digitaler Inhalte, digitaler Waren und nicht-digitaler Waren (nachfolgend auch „Waren“ genannt). Soweit der Verkäufer auch Dienstleistungen anbietet, erbringt der Verkäufer diese ausschließlich als Nebenleistung zu den vorgenannten Kaufverträgen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verkäufer ausdrücklich deren Geltung zugestimmt hat. Eine stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch den Verkäufer durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen. Eine solche Zustimmungspflicht gilt in jedem Fall, auch beispielsweise, wenn der Verkäufer unbedingte Leistungen gegenüber dem Kunden erbringt, während er sich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bewusst ist.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (Abschnitt 13 BGB) als auch Unternehmern (Abschnitt 14 BGB). Sofern die nachstehenden AGB keine gesonderten Hinweise enthalten, gelten alle Bedingungen gleichermaßen für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern. Wenn einzelne Bedingungen für Verbraucher überhaupt nicht oder nur in abgewandelter Form gelten, wird dies ausdrücklich erwähnt.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer, wenn der Kunde Unternehmer ist.
1.4 Digitale Inhalte im Sinne dieser Bedingungen sind alle digitalen Dienstleistungen, außer digitalen Waren, alle digital existierenden Zugangscodes, Produktkeys oder andere digital existierende Informationen.
1.5 Digitale Waren im Sinne dieser Bedingungen sind alle Softwareprodukte, die nicht auf einem physischen Datenträger vorliegen und die vom Verkäufer zum Download bereitgestellt werden, gegebenenfalls mit bestimmten Nutzungsrechten gemäß Ziff. 5 und 6.
1.6 Nicht-digitale Waren im Sinne dieser Bedingungen sind alle Softwareprodukte, die auf einem physischen Datenträger vorliegen und die vom Verkäufer in physischer Form vertrieben werden, gegebenenfalls mit bestimmten Nutzungsrechten gemäß Ziff. 5 und 6, sowie andere physische Produkte.
1.7 Der Verkäufer betreibt einen Online-Shop über eine eigene Website (nachfolgend „Online-Shop“). Darüber hinaus verkauft der Verkäufer Produkte auch über verschiedene Marktplätze wie ebay.de, rakuten.de oder rueducommerce.fr (nachfolgend einzeln „Marktplatz“ und gemeinsam „Marktplätze“).
1.8 Durch die Abgabe der Bestellung gemäß Ziff. 2.2 erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2) Vertragsabschluss
2.1 Der Vertragsabschluss im Hinblick auf einen Kauf über den Online-Shop des Verkäufers kommt noch nicht durch die Bestellung des Kunden zustande. Die Bestellung des Kunden stellt vielmehr ein Angebot auf Vertragsabschluss dar. Die im Online-Shop des Verkäufers angegebenen Preise, Preisangebote und Beschreibungen der Waren oder anderer Leistungen stellen kein Angebot dar.
2.2 Der Vertragsabschluss für einen Kauf über einen der Marktplätze kommt mit der Bestellung des Kunden zustande.
2.3 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde mögliche Eingabefehler erkennen, indem er die auf dem Bildschirm angezeigten Informationen sorgfältig liest. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann die Zoom-Funktion des Browsers sein, die es ermöglicht, die Anzeige auf dem Bildschirm zu vergrößern. Der Kunde kann seine Eingaben während des elektronischen Bestellvorgangs über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen bis zum Klick auf den Button zum Abschluss des Bestellvorgangs korrigieren.
2.4 Die Bestellbestätigung für einen Kauf über den Online-Shop stellt keine Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer dar. In diesem Fall kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden nur durch eine weitere Handlung des Verkäufers gemäß Ziff. 2.5 zustande.
2.5 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen durch
- a) persönliche Lieferung oder die Lieferung durch einen Handelspartner (z. B. Amazon EU S.à.r.l.) der bestellten Waren an den Kunden, wobei der Empfang der Waren durch den Kunden maßgeblich ist, oder
- b) Anforderung der Zahlung durch den Kunden per gesonderter Mitteilung nach Abgabe der Bestellung des Kunden. Dies schließt auch die Auswahl einer Zahlungsmethode im Bestellprozess ein, bei der die bestellten Waren vor dem Versand bezahlt werden.
Sollten mehrere der vorgenannten Alternativen bestehen, kommt der Vertrag bei Eintritt der ersten dieser Alternativen zustande.
2.6 Die Frist für die Annahme des Angebots gemäß Ziff. 2.5 beginnt am Tag nach der Abgabe des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften Tages nach der Abgabe des Angebots. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, gilt das Angebot als abgelehnt, und der Kunde ist nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.
2.7 Der Vertrag kann nur in englischer Sprache abgeschlossen werden.
2.8 Wenn der Kunde eine E-Mail-Adresse zur Vertragsabwicklung angibt, muss der Kunde sicherstellen, dass die vom Verkäufer gesendeten E-Mails unter dieser Adresse empfangen werden können. Beim Einsatz von Spamfiltern muss der Kunde insbesondere sicherstellen, dass diese richtig konfiguriert sind, sodass die vom Verkäufer oder von Dritten, die vom Verkäufer für die Auftragsabwicklung beauftragt wurden, gesendeten E-Mails zugestellt werden können. Dabei muss der Verkäufer oder der Dritte, der vom Verkäufer für die Auftragsabwicklung beauftragt wurde, die E-Mails so erstellen, dass sie objektiv nicht geeignet sind, durch ihr äußeres Erscheinungsbild, insbesondere ihr Textmusterprofil, eine Spam-Nachricht zu implizieren.
3) Vertragsgegenstand
3.1 Der Verkäufer liefert dem Kunden Waren. Der Verkäufer erbringt Dienstleistungen nur als Nebenleistung zu Verträgen über die Lieferung von Waren. Die vereinbarte Art der Leistung ist maßgeblich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen eigene Mitarbeiter, Subunternehmer oder andere Beauftragte einsetzen.
3.2 Bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht-digitalen Waren basiert die Leistung des Verkäufers auf der im Online-Shop des Verkäufers oder auf dem jeweiligen Marktplatz angegebenen Beschreibung. Es wird auf die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 10 verwiesen. Bei einem Vertrag über die Lieferung von Software (nachfolgend „Softwarekauf“) schuldet der Verkäufer die dauerhafte Übertragung der im Lizenzzertifikat angegebenen Software. Der Verkäufer schuldet die Übertragung eines Exemplars der Software auf einem geeigneten Datenträger, wie z. B. CD-ROM, Blu-ray-Disc oder USB-Stick, sowie die Übertragung einer gedruckten oder herunterladbaren Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 bleiben alle Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation im Eigentum des Verkäufers. Die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder auf dem jeweiligen Marktplatz ist maßgeblich für die Art der Software. Der Verkäufer schuldet ferner die Gewährung von Rechten gemäß Ziff. 4.
3.3 Bei einem Vertrag über die Lieferung digitaler Waren schuldet der Verkäufer
- a) bei einem Vertrag über die Lieferung von Software (nachfolgend „Softwarekauf“) die dauerhafte Übertragung der im Lizenzzertifikat angegebenen Software im Objektcode. Der Verkäufer schuldet die Möglichkeit zum Download der Software sowie die Übertragung einer gedruckten oder herunterladbaren Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 bleibt die übergebene Benutzerdokumentation im Eigentum des Verkäufers. Die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder auf dem jeweiligen Marktplatz definiert den Zustand der Software. Der Verkäufer schuldet ferner die Gewährung von Rechten gemäß Ziff. 4.
- b) bei einem Vertrag über die vorübergehende Bereitstellung von Software (nachfolgend „Softwaremiete“) die vorübergehende Bereitstellung der im Lizenzzertifikat angegebenen Software im Objektcode. Der Verkäufer schuldet die Möglichkeit zum Download der Software sowie die Übertragung einer gedruckten oder herunterladbaren Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 bleibt die übergebene Benutzerdokumentation im Eigentum des Verkäufers. Die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers oder auf dem jeweiligen Marktplatz definiert den Zustand der Software. Der Verkäufer schuldet ferner die Gewährung von Rechten gemäß Ziff. 5.
3.4 Bei einem Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte schuldet der Verkäufer die Bereitstellung der digitalen Inhalte. Die Nutzung der dem Kunden zugesandten digitalen Inhalte unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Nutzungsbedingungen des Anbieters, die für die Nutzung gelten. Die Nutzung der digitalen Inhalte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8. Der Verkäufer kann auch eine vorübergehende Nutzung vor diesem Datum gestatten.
3.5 Der Verkäufer schuldet Dienstleistungen ausschließlich als vertragliche oder nachvertragliche Nebenleistung zu den vorgenannten Hauptpflichten und nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden.
3.6 Die Lieferung des jeweiligen Vertragsgegenstands richtet sich nach Ziff. 9.
3.7 Wenn der Verkäufer daran gehindert wird oder vollständig ausgeschlossen ist, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, weil Mitarbeiter, Dokumente, Daten oder Geräte des Kunden nicht in angemessener oder nur unzureichender Weise verfügbar sind oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten, einschließlich der Einhaltung von Terminen, vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.8 Wenn der Kunde Unternehmer ist, bleibt die rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn der Verkäufer nicht für eine verspätete und fehlerhafte Selbstbelieferung verantwortlich ist.
4) Gewährung von Rechten für einen Vertrag über die Lieferung von Software
4.1 Diese Klausel 4 gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von Software gemäß den Klauseln 3.2 und 3.3(a).
4.2 Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Klausel 8 erhält der Kunde das nicht ausschließliche, unbefristete Recht, die Waren im vertraglich festgelegten Umfang zu nutzen. Der Verkäufer kann auch vor dieser Zahlung die Nutzung der Waren vorläufig gestatten. Die Waren dürfen nur von der maximalen Anzahl natürlicher Personen verwendet werden, die der Anzahl der vom Kunden erworbenen Waren entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die autorisierte Nutzung durch den Kunden. Der Kunde hat nicht das Recht, die erworbenen Waren zu vermieten, unterzulizenzieren, öffentlich zu reproduzieren oder über Kabel oder drahtlose Mittel öffentlich zugänglich zu machen, noch diese Dritten kostenlos oder gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. Klausel 4.5 bleibt unberührt.
4.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies notwendig ist, um eine zukünftige Nutzung sicherzustellen.
4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software zu dekompilieren oder zu vervielfältigen, jedoch nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der Verkäufer auf Anfrage des Kunden die dafür erforderlichen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt hat.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Software dauerhaft an einen Dritten zu übertragen, einschließlich der Übergabe der Dokumentation. In diesem Fall muss der Kunde die Nutzung der Software vollständig einstellen, alle installierten Kopien der Software von den Computern des Kunden entfernen und alle auf anderen Datenträgern vorhandenen Kopien löschen oder an den Verkäufer übergeben, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet. Auf Anfrage des Verkäufers muss der Kunde die vollständige Durchführung der oben genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder, falls erforderlich, dem Verkäufer die Gründe für eine längere Aufbewahrung mitteilen. Außerdem muss der Kunde den Dritten ausdrücklich auf die Einhaltung des Umfangs der gewährten Rechte gemäß dieser Klausel 4 verpflichten. Eine Aufspaltung erworbener Volumenpakete ist nicht zulässig.
4.6 Wenn der Kunde die Software in einem Maße verwendet, das über das erworbene Nutzungsrecht in Bezug auf die Art der zulässigen Nutzung oder die Anzahl der Benutzer hinausgeht, muss der Kunde ohne unangemessene Verzögerung die weiteren für eine zulässige Nutzung erforderlichen Waren erwerben. Andernfalls wird der Verkäufer seine ihm zustehenden Rechte geltend machen.
4.7 Urheberrechtshinweise, Seriennummern sowie andere zur Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen weder aus der Software entfernt noch verändert werden.
5) Gewährung von Rechten für Verträge über die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Software
5.1 Diese Klausel 5 gilt ausschließlich für Verträge über die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Software gemäß Klausel 3.3(b).
5.2 Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Klausel 8 erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Waren während der Vertragslaufzeit im vertraglich festgelegten Umfang und gemäß dem Lizenzzertifikat zu nutzen. Der Verkäufer kann auch vor diesem Zeitpunkt die vorläufige Nutzung der Waren gestatten. Die Dauer der Vertragslaufzeit richtet sich nach den jeweiligen Angaben im Online-Shop des Verkäufers oder dem jeweiligen Marktplatz oder nach der Auswahl, die der Kunde vor Vertragsschluss für die Vertragslaufzeit getroffen hat. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie die autorisierte Nutzung durch den Kunden. Der Kunde hat kein Recht, die erworbenen Waren zu vermieten, unterzulizenzieren, öffentlich zu reproduzieren oder über Kabel oder drahtlose Mittel öffentlich zugänglich zu machen oder sie Dritten kostenlos oder gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies notwendig ist, um eine zukünftige Nutzung sicherzustellen.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software zu dekompilieren oder zu vervielfältigen, jedoch nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der Verkäufer auf Anfrage des Kunden die dafür erforderlichen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt hat.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in den Klauseln 5.1 bis 5.3 genannten Fälle hinaus zu vervielfältigen.
5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten eine Kopie der ihm überlassenen Software oder von ihm erstellte Kopien zu überlassen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, unterzulizenzieren, öffentlich zu reproduzieren oder verfügbar zu machen.
5.7 Verstößt der Kunde gegen eine der oben genannten Bestimmungen, werden alle hierunter gewährten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Verkäufer zurück. In diesem Fall muss der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich vollständig einstellen, alle auf seinen Systemen installierten Kopien der Software löschen sowie alle erstellten Sicherungskopien löschen oder dem Verkäufer übergeben.
10) Eigentumsvorbehalt
10.1 Das Eigentum an gelieferten, nicht digitalen Waren verbleibt beim Verkäufer, bis die Kaufpreisforderung des Verkäufers vollständig beglichen ist (Eigentumsvorbehalt).
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die nicht digitalen Waren für den Verkäufer zu verwahren und sorgfältig zu behandeln. Der Kunde hat deutlich zu machen, dass der Verkäufer das Eigentum an diesen Waren besitzt, indem er sie z. B. durch getrennte Lagerung von anderen Waren kennzeichnet. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
10.3 Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter muss der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, die nicht digitalen Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, jedoch weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf an Käufer oder andere Dritte entstehen. Die Abtretung dient der Sicherung der entsprechenden Forderung im gleichen Umfang wie der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 10.1 dieser AGB. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde die Zahlungen einstellt. In diesen Fällen kann der Verkäufer die Einziehungsermächtigung widerrufen. Darüber hinaus kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich mitzuteilen und dem Verkäufer eine schriftliche Abtretungserklärung sowie alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übergeben. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
10.5 Werden die vom Verkäufer gelieferten nicht digitalen Waren mit anderen beweglichen Sachen so verbunden oder vermischt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so überträgt der Kunde dem Verkäufer anteilig Miteigentum an der einheitlichen Sache. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf der Sachen zustehen, an denen dem Verkäufer Miteigentum zusteht; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Die Regelungen in Ziff. 10.4 Satz 3 ff. gelten entsprechend. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
10.6 Verwendet der Kunde die vom Verkäufer gelieferten nicht digitalen Waren in einer Weise, dass sie Teil eines neuen Gegenstands werden, wodurch das Eigentum des Verkäufers endgültig erlischt, so bleibt das Eigentum des Verkäufers anteilig am hergestellten Produkt bestehen. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf des Produkts an Käufer oder andere Dritte zustehen. Die Regelungen in Ziff. 10.4 Satz 3 ff. gelten entsprechend. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
10.7 Übersteigen die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer verpflichtet, die die vorgenannte Grenze übersteigenden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers auf Verlangen des Kunden freizugeben.
11) Gewährleistung für Verträge gemäß Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c)
11.1 Die Regelungen dieser Ziff. 11 gelten für Verträge gemäß Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c).
11.2 Ansprüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäufer verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang, sofern es sich um neu hergestellte Sachen oder Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht, wenn längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel). Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
11.3 Für jede Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen – vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen und sonstiger Vereinbarungen. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
11.4 Alle Angaben zu den Waren, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind oder nicht, sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien, zugesicherten Eigenschaften, vertraglich vorgesehenen Verwendungen oder dergleichen. Offensichtliche Unrichtigkeiten (Tippfehler, Rechenfehler, formale Fehler usw.) in Notizen, Protokollen, Betriebsanleitungen, Kalkulationen, Prospekten, im Online-Shop des Verkäufers usw. können vom Verkäufer jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel besteht nicht.
11.5 Gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB für Lieferungen des Verkäufers in jedem Fall. Wird eine Lieferung im Auftrag eines Zwischenhändlers direkt an einen Verbraucher erbracht, gilt die handelsrechtliche Rügepflicht ebenfalls uneingeschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
11.6 Lehnt der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus einem anderen Grund als einem wesentlichen Mangel ab, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer zur Leistung bereit ist, gerät der Kunde in Annahmeverzug.
11.6 Lehnt der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus einem anderen Grund als einem wesentlichen Mangel ab, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer zur Leistung bereit ist, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Die Annahme der Lieferung darf nicht wegen geringfügiger Mängel verweigert werden.
11.7 Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die auf unsachgemäßer Bedienung, Änderungen der Systemkomponenten entgegen der vertraglichen Grundlage, Nutzung ungeeigneter organisatorischer Mittel, Verwendung in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzzertifikat angegebenen Anforderungen entspricht, ungewöhnlichen Betriebsbedingungen oder Systemeingriffen durch den Kunden oder Dritte beruhen. Wird die Ware in Verbindung mit Geräten Dritter verwendet, besteht die Gewährleistung für funktionale und Leistungsdefekte nur, wenn solche Defekte auch ohne diese Verbindung auftreten oder die Kompatibilität mit diesen Gegenständen Bestandteil des vertraglich vereinbarten Zustands ist.
11.8 Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach Wahl des Verkäufers die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware durchführen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Anfrage des Verkäufers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der vorangehende Satz mit der Maßgabe, dass die Nutzung nicht zurückgegeben oder durch den Wert ersetzt werden muss. Der Kunde muss dem Verkäufer Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung geben, insbesondere zur Mängelbeseitigung.
11.9 Die für die Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Mangel tatsächlich vorliegt. Fordert der Kunde ohne Berechtigung die Mängelbeseitigung, ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten für die Nachbesserung zu verlangen, es sei denn, der Kunde ist nicht für die unberechtigte Mängelanzeige verantwortlich. Scheitert die Nachbesserung, verweigert der Verkäufer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig (auch gemäß § 439 Abs. 4 BGB), ist die Nachbesserung für den Kunden unzumutbar oder liegt ein Fall des § 323 Abs. 2 BGB vor, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
11.10 Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln bestehen nicht bei nur geringfügigen Abweichungen vom vereinbarten Zustand, nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verwendbarkeit, natürlichem Verschleiß oder Schäden, die auf unsachgemäße oder nachlässige Handhabung oder Lagerung, übermäßige Beanspruchung, unzureichende Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die im Vertrag nicht vorgesehen sind. Scheitert die Nachbesserung, die dem Kunden einerseits das Weiterverlangen nach Nachbesserung oder andererseits die Geltendmachung der gesetzlichen Ersatzansprüche ermöglicht, kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, dass dieser seine Rechte innerhalb einer angemessenen Nachfrist ausübt. Der Kunde muss dem Verkäufer die Entscheidung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) mitteilen. Maßgeblich für die Einhaltung der Nachfrist ist der Eingang der Erklärung des Kunden beim Verkäufer. Versäumt der Kunde die Ausübung der Rechte innerhalb der Frist, kann der Kunde diese, insbesondere die Rechte auf Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, nur geltend machen, wenn eine neue angemessene Frist zur Nachbesserung, die vom Kunden gesetzt wurde, fruchtlos abläuft. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
11.11 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gemäß § 445a BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde und sein Käufer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
11.12 Die verkürzte Verjährungsfrist und der Haftungsausschluss gemäß dieser Ziff. 11 gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bei Pflichtverletzungen des Verkäufers durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bei betrügerischer Verschweigen eines Mangels, bei einer relevanten Garantie für den Zustand oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.13 Soweit der Verkäufer Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder andere neue Inhalte für den ursprünglichen Vertragsgegenstand liefert, gilt diese Ziff. 11 entsprechend.
11.14 Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen dieser Ziff. 11 entsprechend.
12) Gewährleistung für Verträge gemäß Ziff. 3.3 b)
12.1 Die Regelungen dieser Ziff. 12 gelten für Verträge gemäß Ziff. 3.3 b).
12.2 Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Rechte bei Sachmängeln. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer Mängel unverzüglich anzuzeigen.
12.3 Das Recht des Kunden auf außerordentliche Kündigung bei nicht vertragsgemäßer Nutzung gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen. Dies gilt weder für einen vom Verkäufer böswillig verschwiegenen Mangel noch für eine verspätete Lieferung an den Kunden, wenn der Verkäufer für die Verzögerung verantwortlich ist.
12.4 Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln bestehen nicht bei nur geringfügigen Abweichungen vom vereinbarten Zustand, nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verwendbarkeit, natürlichem Verschleiß oder Schäden, die auf unsachgemäße oder nachlässige Handhabung oder Lagerung, übermäßige Beanspruchung, unzureichende Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die im Vertrag nicht vorgesehen sind.
12.5 Der Haftungsausschluss gemäß dieser Ziff. 12 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bei Pflichtverletzungen des Verkäufers durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bei betrügerischer Verschweigen eines Mangels, bei einer relevanten Garantie für den Zustand oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.6 Soweit der Verkäufer Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder andere neue Inhalte für den ursprünglichen Vertragsgegenstand liefert, gilt diese Ziff. 12 entsprechend.
12.7 Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen dieser Ziff. 12 entsprechend.
13) “100% Geld-zurück-Garantie” Garantiebedingungen
Die Garantie ist auf 3 Jahre ab Rechnungsdatum begrenzt. Dies gilt nicht für Produkte mit begrenzter Laufzeit. Die Garantie für solche Produkte ist auf die Laufzeit des Produkts begrenzt. Bei Vorlage eines Nachweises, dass das Produkt beim Verkäufer erworben wurde, und einer schriftlichen Bestätigung, dass das Produkt nicht weiter genutzt und nicht an Dritte weitergegeben wurde, wird der volle bezahlte Preis erstattet. Die Rückzahlung erfolgt 14 Tage nach Erhalt des Nachweises und der Bestätigung durch den Verkäufer. Weitere Informationen finden Sie unter https://digitalallkeys.de/refund.
14) Haftung für andere Pflichtverletzungen
14.1 Für Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen oder rechtlichen Mängel gemäß Ziff. 11 und 12 darstellen, haftet der Verkäufer sowohl für vorsätzliches als auch grob fahrlässiges Verhalten durch seine Organe und Erfüllungsgehilfen und unabhängig vom Grad des Verschuldens für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
14.2 Der Verkäufer haftet ferner für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichterfüllung einer Garantie oder der Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Verkäufers auf vertragstypische Schäden beschränkt, mit denen der Verkäufer bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.
14.3 Eine Haftung des Verkäufers über die Haftung gemäß Ziff. 14.1 und 14.2 hinaus aus sonstigem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für alle Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Pflichten und für deliktische Haftung, nicht jedoch für Ansprüche wegen Verzuges bei Vertragsschluss.
14.4 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Datenverluste bei der Überprüfung, notwendigen Reparaturmaßnahmen oder sonstigen Dienstleistungen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die auf den jeweiligen Geräten oder Datenträgern vorhandenen Daten gesichert sind und keine sensiblen Daten auf diesen gespeichert sind.
14.5 Eine mit dem Kunden vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
14.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
15) Einlösung von Aktionsgutscheinen
15.1 Die Einlösung von Aktionsgutscheinen erfolgt gemäß den auf dem Gutschein vermerkten Bedingungen.
15.2 Aktionsgutscheine sind nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten, Aktionen oder Vorteilen kombinierbar, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
15.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Gutscheincode im Warenkorb bei der Bestellung anzugeben, um von der Aktion zu profitieren. Eine nachträgliche Berücksichtigung des Gutscheincodes ist ausgeschlossen.
15.4 Wenn ein Aktionsgutschein, der für den Erwerb von Produkten verwendet wird, seine Gültigkeit verloren hat oder nicht mehr verwendet werden kann, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.
15.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aktionsgutscheine jederzeit zu ändern oder einzustellen, es sei denn, eine solche Änderung oder Einstellung wird ausdrücklich in der Gutscheinaktion angegeben.
15.6 Bei Rückgabe oder Stornierung von Bestellungen, bei denen ein Aktionsgutschein verwendet wurde, wird der Gutschein entweder erstattet oder in den entsprechenden Betrag umgewandelt, wenn die Rückgabe oder Stornierung gemäß den geltenden Rückgabebedingungen zulässig ist.
16) Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
16.4 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Firmenname: DIGITAL ALL KEYS GmbH
Adresse:Hauptstraße 123, 10115 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: Info@digitalallkeys.de
Handelsregistereintrag: HRB 987654
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE123456789